Das deutsche Sozialversicherungssystem


Das deutsche Sozialversicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Das bedeutet, dass jeder Versicherte je nach seiner (finanziellen) Leistungsfähigkeit einen Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherung leistet. Bitte beachten Sie, dass für die private Krankenversicherung für Referendare und Beamte jedoch Ausnahmen gelten. Referendare informieren sich hier.

Die soziale Sicherheit umfasst die folgenden Elemente:

  • Krankenversicherung
  • Pensionskasse
  • Arbeitslosenversicherung
  • Langzeit-Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung (für Ihren Arbeitsplatz)

Soziale Sicherheit für Mitarbeiter aus dem Ausland

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland auf einem Arbeitsvertrag basiert, müssen Sie feste gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihr Arbeitgeber ist für die direkte Zahlung der Beiträge verantwortlich und zieht Ihre Arbeitnehmerbeiträge jeden Monat von Ihrem Bruttogehalt ab. Sie können den Gesamtbetrag der Beiträge auf Ihrer Gehaltsabrechnung einsehen.

Notwendige Schritte für die Registrierung

Sobald Ihr Arbeitsvertrag beginnt, wird Ihre Personalabteilung die notwendigen Schritte unternehmen, um Sie für die Sozialversicherung zu registrieren.

Sie werden von Ihrem Arbeitgeber bei der Krankenkasse Ihrer Wahl registriert, die dann die anderen Sozialversicherungsträger informiert. Bitte beachten Sie, dass es Ihre Pflicht ist, Ihre Personalabteilung proaktiv darüber zu informieren, welche Krankenkasse Sie gewählt haben, da Sie sonst automatisch bei einem bestimmten Versicherungsunternehmen versichert sind.

Sie erhalten Ihre Sozialversicherungsnummer vom Anbieter der Pensionskasse und eine kleine Broschüre zum Nachweis Ihrer Versicherung. Geben Sie die Broschüre bei Ihrer Personalabteilung ab.

HINWEIS: Wenn Sie in verschiedenen Ländern gearbeitet und dort in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt haben, ist es ratsam, sich bei den jeweiligen Versicherungsträgern in den Ländern zu erkundigen, welche Ansprüche Sie haben. Dies gilt nur für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Weitere Informationen finden Sie in den Sozialversicherungsabkommen der Deutschen Rentenversicherung.

HINWEIS: Wenn Sie in ein Land zurückkehren wollen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, können Sie auch eine Rückerstattung Ihrer Rentenbeiträge durch die Deutsche Rentenversicherung verlangen.

Informationen für Beamte

Als Beamter müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern nehmen automatisch an der Rentenversicherung teil und sind gegen Arbeitslosigkeit, (Arbeits-)Unfälle und Pflegebedürftigkeit versichert. Wie im Abschnitt Krankenversicherung unten erwähnt, müssen Sie jedoch weiterhin eine private Krankenversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen, um für die medizinische Versorgung vollständig versichert zu sein.

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland ist eine Krankenversicherung obligatorisch, d.h. unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis, mit oder ohne Arbeitsvertrag, sind Sie verpflichtet, während Ihres Aufenthalts in Deutschland jederzeit eine gültige Krankenversicherung zu haben.

Der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung muss während des Antragsverfahrens für Ihr Visum erbracht werden, wenn Sie eines für die Einreise in das Land benötigen.

Falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen, müssen Sie bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis auch den Nachweis der Krankenversicherung vorlegen.

HINWEIS: Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsvertrages nach Deutschland kommen, müssen Sie eine Versicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen haben. Es ist ratsam, sich vor Ihrer Ankunft mit den deutschen Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um alle Ihre Fragen zu besprechen.

Es kann auch sinnvoll sein, zunächst zu prüfen, ob Ihre Krankenkasse in Ihrem Heimatland Ihre Arzt- und Krankenhauskosten in Deutschland übernimmt. In diesem Fall benötigen Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes eine schriftliche Bestätigung.

Was muss die Krankenkasse leisten?

  • Arzt- und Zahnarztbehandlung
  • Die Bereitstellung von Medikamenten, Verband und Hilfsmitteln
  • Krankenhausbehandlung
  • Medizinische Dienstleistungen für die Rehabilitation
  • Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist gekennzeichnet durch das duale System der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung.

Öffentliche (gesetzliche) Krankenversicherung

Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag fallen in der Regel in diese Kategorie (mit Ausnahme von Beamten und anderen Gruppen).

Die Mitarbeiter können ihren eigenen Kostenträger wählen.

Die monatlichen Beiträge sind teilweise vom Arbeitnehmer und teilweise vom Arbeitgeber zu zahlen.

Die Beiträge des Mitarbeiters werden am Ende eines jeden Monats automatisch vom Gehalt abgezogen.

Private Krankenversicherung

Beamte und andere Gruppen (z.B. Selbständige, Hochverdiener) können sich auf Wunsch privat versichern.

Es gibt ein breites Spektrum an Anbietern. Daher ist es ratsam, die Preise für Ihre individuelle Situation online zu vergleichen, da die Preise je nach Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus und erforderlicher Deckung unterschiedlich sind.

Informationen für Beamte

Als Beamter in Deutschland zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge (für Rente, Gesundheit und Pflege, Unfall oder Arbeitslosigkeit). Stattdessen sind Sie Teil einer staatlichen Beihilfe, die einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für die private Krankenversicherung übernimmt.

HINWEIS: Der verbleibende Prozentsatz muss durch Ihre eigene private Versicherung abgedeckt sein, um insgesamt 100% Versicherungsschutz zu erreichen. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben spezielle Angebote für Beamte.